Einkommenssteuererklärung...argh!

in „Rundum Leben“

Zu diesem Thema gibt es 69 Antworten

„Sondershausen“ (Pseudonym)

@tarantel, ich hab keine ahnung davon aber ich war zufrieden auch mit dem was ich rausbekommen habe.

„München“ (Pseudonym)

@SheDreams: Stimmt, Du hast Recht, ich habs abgeändert. Ich hatte hier einen Fall, bei dem das FA keine Fristverlängerung gegeben hat.

„Neufahrn bei Freising“ (Pseudonym)

@Vergissmeinnicht...seit wann? für alle Einkommenserklärungen von Arbeitnehmern ohne weiteren Einkünfte??

lieben Gruß....sollten mal bisherige Erfahrungen ausstauschen ;-)

@andreass
Das ist dann aber nur die Belastung aus der Einkommensteuer, dazu kommen dann noch Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Und wenn Du denkst beim Nettoeinkommen hörts auf, dann täuscht das gewaltig: Von jedem ausgegebenen ? zahlst Du nochmals 19 Cent Mehrwertsteuer,und wenn Du jetzt bei diesem Ärger noch einen Underberg benötigst noch zusätzliche Branntweinsteuer. Von einem Nettogehalt von ? 2000,-- gehen auf diese Art nochmals ca. ? 800,-- an den Staat oder staatsähnliche Einrichtungen. Wo das ganze Geld hingeht, weiß ich auch nicht. Unsere Strassen und Schulen sind beschissener denn je!!

„Erftstadt“ (Pseudonym)

Achtung zur Pflichtveranlagung...

Man hat auch vier Jahre Zeit, doch die vierjährige Festsetzungsfrist beginnt erst mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr (Anlaufhemmung)
Somit kann eine Steuererklärung bis zu 7 Jahre nach dem Steuerjahr abgeben.

Den Fall bearbeite ich derzeit, und werde bis zum 31.12.2010 noch die Steuererklärung 2003 abgeben! 2004-2005 noch später... ;-))

Viel verrückter wird das Thema Abgeltungssteuer, mir tun da die Laien nur noch leid. *seufz*

„Meschede“ (Pseudonym)

Jou ein Jammer wenn ich das alles so lese, dabei ist es mit dem Elster Formular recht einfach!
Ach und nicht vergessen, selbst den Computer/ Laptop absetzen, dass geht wunderbar, muss nur der Beleg mit beigelegt werden, am besten kopieren! Dann über 3 Jahre absetzen! Also was da alles möglich ist, einfach cool!

„Erftstadt“ (Pseudonym)

Nö Plattfuss...der Fall ist so gelagert, dass es vom FA hingenommen wird. 2000-2002 habe ich die letzten Jahren immer zum Jahresende (also 2007-2009) nachgereicht und die VA 2006-2009 sind schon erledigt. Hier geht es nur um die Möglichkeit des allerletzten Stichtages der Abgabe.

„Spremberg“ (Pseudonym)

vielleicht liegt es aber auch daran, das ein normaler Arbeitnehmer, ohne Einnahmen aus selbständiger Arbeit, gar keine Einkommenssteuererklärung macht, sondern nur einen Lohnsteuerjahresausgleich ?

Kann sehr fatal sein wenn man nicht aufpasst.

„Korntal-Münchingen“ (Pseudonym)

Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich sind dasselbe.

„Spremberg“ (Pseudonym)

@Juli63

ganz bestimmt nicht, den eine Einkommensteuererklärung muss man abgeben und ein Lohnsteuerjahresausgleich ist für jeden Arbeitsnehmer freiwillig.

„Korntal-Münchingen“ (Pseudonym)

Ganz bestimmt doch, es gibt halt nur Pflichtveranlagungen zur Einkommensteuer,d.h. du musst eine Erklärung abgeben, und Antragsveranlagungen, d.h. du musst nicht, kannst aber.
Beides sind Einkommensteuererklärungen und in der Berechnung völlig gleich.

„Osnabrück“ (Pseudonym)

Ich kenne das so: Mit der Einkommenssteuererklärung macht man den Lohnsteuerjahresausgleich.

„Erftstadt“ (Pseudonym)

Als Arbeitnehmer führst du monatlich deine Lohnsteuer ab, die am Jahresende, also mit dem Dezemberlohn vom Lohnbuchhalter oder Steuerberater abgerechnet (Lohnsteuerjahresausgleich) wird. Dabei werden eigentlich auch schon Gehaltsveränderungen berücksichtigt, die zu einer geringeren oder höheren Steuerbelastung führen. In manchen Gehaltsabrechnung steht dann auch kleingedruckt: Lohnsteuerjahresausgleich und der Erstattungsbetrag!

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kannst du dann eben noch Kosten geltend machen (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergew. Belastungen etc.), die im Jahresausgleich nicht eingeflossen sind.

„Markkleeberg“ (Pseudonym)

Ja,das ist auch wieder soon Übel ...lächel Nichtdeutsche kommen hierher und Heiraten um bleiben zu können ...Und ich muss wohl bald mir nen Mann suchen um ne bessere Steuerklasse zu bekommen ..grinsLG.F

„Esslingen am Neckar“ (Pseudonym)

Kann mir mal jemand sagen ob es wahr ist das man Versicherungen( Haftplficht, priv. Rentenvers. ect) NICHT mehr absetzen kann. Bzw nur noch Riester.
LG

„Bergkamen“ (Pseudonym)

Ist jemand aus dem Umkreis von Duisburg, Essen, Oberhausen oder Mülheim hier der für michnatürlich gegen Bezahlung die Formulare fertig macht?

Sweetr.., es gibt einen bestimmten Höchstbetrag, den man absetzen kann (weiß aber nicht wie hoch der ist) und ich komme mit meiner Sozialversicherung drüber, so dass es keinen Einfluß mehr drauf hat. Riester ist auch bei mir die einzige, die ich noch angeben kann, da kommt aber auch einiges wieder zurück..