Termin Psychotherapeut
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Gesundheit & Wellness

Erstellt von einem Mann oder einer Frau
10.11.2019
Hui, da sieht man mal wie verwirrend diese ganzen Berufsbezeichnungen und ihre Bereiche sind. Da blickt man doch als Laie kaum noch durch!

Danke für die Hinweise und Links @Ilse Bilse und @Salix von Ufer 👍👍👍
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
@johanna

DAS ist ja mal ne richtig gute Broschüre!! 👍👍👍
Danke für den Link! :-)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
Viel zu lesen, aber diese Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer beschreibt detailliert wie man vorgehen muss.

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/09/bptk_patientenbroschuere_wegezurpsychotherapie_web-09-2019.pdf

Und auf deren Homepage gibt es auch eine online-Psychotherapeutensuche um Adressen in der Gegend zu bekommen.
Die Terminservicestelle (ehemals ZIP=Zentrale Informationsbörse Psychotherapie) vermittelt ein Erstgespräch, was aber nicht heisst, dass der betreffende Psychotherapeut auch einen Therapieplatz frei hat.
Die 4 probatorischen Sitzungen (also Sitzungen zum Kennenkernenen und Feststellen ob es passt) - bis Gesetzesänderung 2017 waren es i.d.R. 5) können zeitgleich bei verschiedenen Psychotherapeuten genommen werden...also jeweils 4 bei einem. Am besten mit der KK besprechen wieviele Probatoriksitzungen sie übernimmt.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
@Eliza Day

Nein.
"Einfach nur" zugelassene Psychotherapeuten anrufen (was schon allein eine große Herausforderung sein kann...)
Alles andere hier beschriebene erfährt man dann dort.
In der Regel ist solch ein Therapeut dann der "Dschungelführer"
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
Glaube, wenn man als jemand mit psychischen Erkrankungen nicht jemanden hat, der einem hilft in eine Therapie zu kommen, ist man in dem ganzen Dschungel wirklich verraten und verkauft.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
@🐈 Cheshire-Cat76 🐈

"Psychologen sind für die Aufarbeitung traumatischer Ereignisse aus der Vergangenheit -meist medikamentenfrei- zuständig."

Psycholog_innen haben schlicht und einfach Psychologie studiert, also die Wissenschaft von der menschlichen Psyche. Dies allein qualifiziert sie noch nicht zu einer Tätgkeit als Psychotherapeut_in (mit Kassenzulassung) in Deutschland. Das Psychologiestudium mit Diplom- oder Masterabschluß ist lediglich eine Voraussetzung (!) für eine anschließende (!) Ausbildung zum_r psychologischen Psychotherapeut_in.
Psycholog_innen ohne psychotherapeutische Zusatzqualifikation sind NICHT für die Aufarbeitung traumatischer Ereignisse aus der Vergangenheit zuständig. Dies ist Aufgabe von psychologischen oder ärztlichen PSYCHOTHERAPEUT_INNEN, die im Idealfall (zusätzlich zur grundständigen Psychotherapieausbildung) über eine Weiterbildung in traumatherapeutischen Methoden (EMDR, PITT etc.) verfügen.
Weder Psycholog_innen noch psychologische Psychotherapeut_innen verordnen Medikamente. Dazu sind sie gar nicht berechtigt.

"Psychotherapeuten sind dafür zuständig, durch verschiedene Therapien dem Patienten im Hier und Jetzt zu helfen, arbeiten aber eher weniger Traumata aus der Vergangenheit auf. Psychotherapeuten dürfen übrigens keine Medikamente verschreiben, weshalb sie oft noch einen Psychiater "an der Hand" haben, der etwas verschreiben kann, wenn es nötig sein sollte."

Ich denke du meinst hier Psychotherapeut_innen, die mit verhaltenstherapeutischen Verfahren arbeiten.
Diese sind im Schwerpunkt problem- bzw. symptomfokussiert, zielen auf kognitive Umstrukturierung und konkrete, praktische Verhaltensänderungen ab.
Die Verhaltenstherapie ist allerdings nur EIN psychotherapeutisches Verfahren. Daneben werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch die analytische Pychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Pychotherapie anerkannt.
Die beiden letztgenannten Methoden kann man vereinfacht als "aufdeckende" Verfahren bezeichnen; sie basieren auf der Psychoanalyse bzw. sind Weiterentwicklungen dieser Methode.
In der Regel sind Psychotherapeut_innen in einem der drei Verfahren ausgebildet, in seltenen Fällen auch in mehreren.
Speziell in der Traumatherapie kommt aber häufig ein Methodenmix zur Anwendung, um den besonderen Bedürfnissen der Patient_innen Rechnung zu tragen.
Psychotherapeut_innen können von ihrer Grundausbildung her Mediziner_innen ODER Psycholog_innen sein (siehe mein letztes Posting). Wenn es sich um Ärzt_innen handelt, dürfen sie auch Medikamente verordnen.

"Psychiater sind medizinische Ärzte deren Fachbereich alle psychischen Erkrankungen umfasst und sie können Medikamente verschreiben."

Psychiater_innen sind Fachärzt_innen für psychische Erkrankungen. Sie können auch als Psychotherapeut_innen tätig sein. Da es sich um Ärzt_innen handelt, dürfen sie Medikamente verordnen.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
@🐈 Cheshire-Cat76 🐈

Hmm...ich fürchte da haben sich ein paar Ungenauigkeiten eingeschlichen, die evtl für Verwirrung sorgen könnten. 😔

Bzgl der Unterscheidung von Psychologen und Psychotherapeuten schau mal hier:
https://www.psychologie-studieren.de/berufe/unterschied-psychologe-psychotherapeut-psychiater/#psychologe

Kurz gesagt: NUR psychologische Psychotherapeuten können ein Antrag auf Approbation stellen und bei Zuweisung dann auch Psychotherapien mit den Kassen abrechnen.

Reine Psychologen (ohne mehrjährige therapeutische Zusatzausbildung) arbeiten eher in der Wirtschaft, Forschung etc.

Die Unterscheidung die Du vorgenommen hast, bezieht sich auf die drei abrechenbaren Therapierichtungen die hier von den Kassen akzeptiert werden:

-Verhaltenstherapie
(grob vereinfacht: fragt weniger nach den Ursachen und richtet sich eher pragmatisch an der Verbesserung des Ist-Zustandes aus)
- tiefenpsychologische Gesprächstherapie
(grob vereinfacht:fragt nach frühkindlichen Störungen und verknüpft sie mit den Problemen der Jetzt-Zeit)
- Psychoanalyse
(grob vereinfacht: geht noch tiefer in die Vergangenheit, weshalb dafür auch deutlich mehr Sitzungen veranschlagt und meist auch genehmigt werden)
Hier noch etwas genauer:
https://www.apotheken-umschau.de/Psychotherapie

Diese drei Therapierichtungen sind jeweils fast nie in Reinform zu finden, sondern die Übergänge können -in der Praxis- fliessend sein.
Am besten klärt man die Ausrichtung des Psychotherapeuten jeweils in den ersten Stunden.
Es gelten jeweils pro Therapeut 5 (probatorische) Kennenlernstunden (meist 50min)
Dass man diese aufteilen müsste (es also ein Limit gäbe??) wenn man sich versch Therapeuten anschaut ist -soweit ich es weiß- ein Irrtum.


Und nochmals:
Eine Überweisung ist nicht nötig.
Da der Hausarzt aber den Konsiliarbericht ausfüllen muss (den einem der Psychotherapeut bei gegenseitigem Einvernehmen zur gemeinsamen Arbeitsbeginn aushändigt) sollte er natürlich grundsätzlich informiert werden.
Für die Suche und Erstkontakt bzgl Therapie ist er aber nicht nötig.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
09.11.2019
@Foxy the Succubus

In meinem Fall war es so, dass ich von meiner Hausärztin eine Überweisung zu einem Psychologen bekam, nachdem ich ihr von meinem Problemen zumindest ansatzweise erzählte.

Übrigens muss man aufpassen: Es gibt Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten. Alle drei sind zwar für die Psyche zuständig, aber jeweils in einer anderen Art und Weise und ihre Fachbereiche können auch mit einander verschmelzen. Das macht es für einen Patienten recht schwierig, die richtige Fachrichtung für sein/ihr Problem zu finden.

Grob gesagt, kann man diese drei Fachrichtungen in etwa so aufteilen:

Psychologen sind für die Aufarbeitung traumatischer Ereignisse aus der Vergangenheit -meist medikamentenfrei- zuständig.

Psychotherapeuten sind dafür zuständig, durch verschiedene Therapien dem Patienten im Hier und Jetzt zu helfen, arbeiten aber eher weniger Traumata aus der Vergangenheit auf. Psychotherapeuten dürfen übrigens keine Medikamente verschreiben, weshalb sie oft noch einen Psychiater "an der Hand" haben, der etwas verschreiben kann, wenn es nötig sein sollte.

Psychiater sind medizinische Ärzte deren Fachbereich alle psychischen Erkrankungen umfasst und sie können Medikamente verschreiben.

Besonders die Fachbereiche der Psychologen und Psychotherapeuten können oft ineinander fließen. Das Schwierige ist, dass man ihre fachlichen Qualifikationen nicht allein an der Berufsbezeichnung erkennen kann. Deshalb gibt es bei ihnen 5 Termine zum gegenseitigen Kennenlernen, in denen der Patient für sich entscheiden kann, ob er mit dem jeweiligen Therapeuten eine Therapie beginnen will oder doch lieber zu einem anderen Therapeuten gehen möchte.

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten übrigens von der Krankenkasse bezahlt, auch diese 5 Kennenlerntermine, die wahlweise bei nur einem Therapeuten stattfinden können oder bei bis zu 5 Verschiedenen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter
Relativ neu ist auch der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Telefonnummer findet du entweder auf der Internetseite der KV des jeweiligen Bundeslandes oder die Krankenkassen haben die Telefonnummern auch. Die vermitteln dann das Erstgespräch, in dem entschieden werden soll, ob eine Akuttherapie notwendig ist oder wie und was weiter therapiert werden soll.
Soweit die Theorie, ob das in der Praxis alles so klappt, weiss ich nicht.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Das von Ilse Bilse beschriebene Procedere und ihre Ausführungen zum Konsiliarbericht gelten bundesweit und auch schon ziemlich lange.

Nochmal kurz zur Klärung ...

Für Erwachsenen-Psychotherapeuten, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden, existieren verschiedene Ausbildungswege:

1) Psychologiestudium mit Abschluß Diplom (alt) oder Master (neu) + anschließende Psychotherapeutenausbildung entweder in Verhaltenstherapie, Analytischer Psychotherapie oder Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

2) Medizinstudium + anschließende Facharztausbildung zum FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bzw. FA für Psychiatrie und Psychotherapie ODER eine andere Facharztausbildung + Erwerb einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie oder Psychoanalyse

Medikamente dürfen ausschießlich von Ärzten verordnet werden, nicht von psychologischen Psychotherapeuten.
Das Hinzuziehen eines_r FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder FA für Psychiatrie und Psychotherapie ist definitiv sinnvoll.

Egal ob nun psychologische_r oder ärztliche_r Psychotherapeut_in, wenn eine Kassenzulassung besteht, kann man einfach mit der KK-Karte zur ersten probatorischen Sitzung gehen. Alles Weitere (Antragstellung, Konsiliarbericht etc.) wird von therapeutischer Seite auch nochmal erläutert.

Neben der Frage, ob man sich mit dem_der Therpeut_in ein längerfristiges Arbeitsbündnis vorstellen kann, sollte man auch klären, ob man das angewandte Therapieverfahren für sich als geeignet erachtet.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
@Herbstlicht
Dass auch ich es für sehr sinnvoll halte einen Psychiater mit ins Boot zu holen, schrieb ich ja.
Jedoch selbst hier (oder gerade hier??) in der Großstadt kann man auch mal 7 (und mehr) Monate auf einen Termin bei einem Psychiater warten. Der relativ neue "Zwang" dass diese schnellere Termine anbieten müssen, führt ja nur dazu, dass der Stau immer größer wird...

Therapeuten OHNE Kassenzulassung sind nochmal ein ganz anderes Thema, ebenso wie "psychologische" Heilpraktiker.
Keine Ahnung ob das für Foxys Freundin infrage kommt, denn dort wird für eine Sitzung zwischen 70-120€ abgerechnet..
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
IlseBilse.... dafür benötigt der Therapeut eine Kassenzulassung. Zwingend. Dann geht das natürlich. Auch das ist nicht immer gegeben. Das der Mediziner nur bestätigt was der Patient nicht hat war früher nicht so. Das ist definitiv geändert worden wann auch immer. Und das vereinfacht sicherlich das Prozedere gegenüber früher. Naja.... für einen Menschen der dringend Hilfe braucht ist es immer noch alles sehr undurchsichtig. Deshalb halte ich es dennoch für sinnvoll - wenn auch wohl heutzutage nicht mehr nötig - zuerst zum Psychiater zu gehen
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
ömmm...🤔
Der THERAPEUT stellt den Antrag bei der Kasse und muß diesen natürlich entsprechend für den jeweiligen Gutachter der Kasse begründen.
Der Mediziner bestätigt im Konsiliarbericht nur was der Klient NICHT hat.
(körperliche Gebrechen, die ähnliche Symptome wie zB eine Depression hervorrufen)

Ein Allgemeinmediziner ist doch normalerweise kein Spezialist für psychische Erkrankungen, auch wenn Viele aufgrund der unsäglichen Wartezeiten im Psychobereich, notfallmässig mal ein Antidepressivum verschreiben bevor GARNIX passiert...
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
IlseBilse ja das meinte ich ja die ganze Zeit. Es wird erstmal ein Arzt benötigt um eine mögliche Therapie bei den Kassen abzusegnen. Die Kostenfrage muss ja geklärt sein. War mir jetzt nur neu das das auch über den Hausarzt geht bzw das die Diagnose nicht von einem Arzt sein muss.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
@Herbstlicht
Das gilt schon eine ganze Weile.
Da wird nicht aber viel auf den Hausarzt verlagert. ..
Es mußte ja schon immer ein Mediziner den körperlichen Teil übernehmen, da -zumindest hier!- Psychotherapeuten nur in den allerseltensten Fällen auch Mediziner sind (weshalb sie ja auch weder Medikamente verschreiben, noch AUs ausstellen können/dürfen)
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Ilse Bilse....dann könnte das die Änderung sein die ChaosQueen meint in NRW? Oder gilt das Bundesweit`? Es wird ja im Prinzip die ganze Geschichte auf den Hausarzt verlagert. Ganz ohne Arzt geht es eben nicht. Das ist mir in der Tat neu. Es vereinfacht sicher die ganze Prozedur.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Ich kenne auch keine Psychiater die gleichzeitig Psychotherapie anbieten...
Es gibt hier wohl Allgemeinmediziner die auch Psychotherapie anbieten..
ABER manche Facetten des Gesundheitssystems varieren auch je nach Bundesland.
Insofern muß kein von Euch im "Unrecht" sein (Herbstlicht +Black Orchid)

Für NRW kann ich sagen:
-wie Chaos-Queen es schon schrieb:Termine bei Therapeuten kann/sollte man selbst machen. Dazu ist nur die KK-Chip-Karte nötig.
- Therapeuten stellen ihre Diagnosen und dann auch die entsprechenden Anträge bei der KK selbst.
Dazu ist ein sog. Konsiliarbericht nötig, der vom Hausarzt ausgefüllt werden kann (Bestätigung dass keine körperlichen URSACHEN für die psychischen Beeinträchtigungen vorliegen)
Diesen Vordruck bekommt man nach den probatorischen Sitzungen vom Therapeuten ausgehändigt, wenn der Klient und er eine gemeinsame Arbeit aufnehmen wollen.
- Überweisung vom Psychiater/Neurologen nicht nötig.

ABER ich würde immer einen Psychiater mit ins Boot nehmen!
Auch weil Medikamente als "Krücke" Leben retten können.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
@chaos queen.... tut mir leid, mein letzter Beitrag galt herbstlich
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
ChaosQueen...dann waren diese zwei Therapeuten Ärzte die eben eine Kassenzulassung haben. Das ist aber nicht die Regel
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Ich kannte es auch anders!
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Na gut, dann haben wir beide unterschiedliche Meinungen. Ich kenne es eben anders.
Erstellt von einem Mann oder einer Frau
08.11.2019
Ich habe eine Überweisung hier liegen, vom Psychiater. Ich habe dann bei einer Therapeutin einen Termin für die Sprechstunde bekommen, zu der ich nur meine Chipkarte mitnehmen musste. Die Überweisung brauchte sie nicht, weil es geändert wurde. Von ihr bekam ich dann ein Schreiben zur Weiterempfehlung, was bei der Weiterbehandlung vorgelegt werden muss. Vorläufige Diagnose und Empfehlungen für welche Behandlungen steht drauf.
Warum auch immer alles komplizierter wird ... Das Schreiben muss ich zur Therapie vorlegen, ohne geht's nicht, wurde mir erklärt.

... Vor allem: Die Therapeutin kannte mich nun keine Stunde, der Arzt kennt seine Patienten im besten Fall seit Jahren. Und die Therapeuten sind so schon immer überfüllt. Was das wohl soll?